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TJA_Clubabend1-14a47794 Clubabend in der Innsbrucker Staatsanwaltschaft

Clubabend in der Innsbrucker Staatsanwaltschaft

26. Februar 2024

 

Bei den größeren Gerichten, bei allen Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Verfahren) betraut sind. In Tirol nehmen Staatsanwalt Mag. Hansjörg Mayr und Staatsanwältin Dr.in Julia Klingenschmid diese Aufgabe wahr. Die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft bildet eine wichtige Informationsquelle für Journalistinnen und Journalisten als Grundlage für eine qualitätsvolle Berichterstattung.

Rund 20 Interessierte waren am 21. Februar 2024 der Einladung der Tiroler Journalismusakademie in die Bibliothek der Innsbrucker Staatsanwaltschaft zu einem besonderen Clubabend gefolgt, um sich mit den beiden Pressesprechern der Innsbrucker Staatsanwaltschaft zusammenzusetzen.

Nach einer Einführung über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Staatsanwaltschaft standen die Zusammenarbeit mit den Journalistinnen und Journalisten und das Anliegen, dem medialen Informationsbedürfnis gerecht zu werden aber auch die Grenzen im Vordergrund, die es dabei einzuhalten gilt. Diese ergeben sich vor allem aus gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz, Persönlichkeitsrechte) und aus der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, dafür zu sorgen, dass die sachgemäße Durchführung von laufenden Verfahren dadurch nicht vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet wird. Beim Austausch wurde deutlich, dass professioneller Journalismus ähnliche Schutzmechanismen für Personen berücksichtigen sollte. Deutlich wurde aber auch, dass Informationen aus der Staatsanwaltschaft immer faktenbasiert erfolgen müssen, Hintergründe bei Bedarf erläutert werden aber Spekulationen nicht erwartet werden können. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft kann deshalb als verlässlicher Partner der Medien betrachtet werden. Nicht immer kann aber dem Wunsch nach raschen Information über ein Ermittlungsergebnis entsprochen werden – während bei den Medien vor allem das schnelle Stillen eines Informationsbedürfnisses der Konsumentinnen und Konsumenten im Vordergrund steht, müssen Staatsanwaltschaften darauf achten, ausschließlich objektive und gesicherte Informationen weiterzugeben, was oft einer längeren vorhergehenden Ermittlungsarbeit bedarf.